Was mache ich, wenn ich bei der Anlage eines Semesterapparats auf der Plattform noch nicht weiß, wie viele Teilnehmer die betreffende Lehrveranstaltung hat?

Da die Lizenzierung immer für die Teilnehmer einer bestimmten Lehrveranstaltung erfolgt, ist die genaue Angabe der Teilnehmerzahl wichtig. Sie können einen Semesterapparat jederzeit vorläufig anlegen und speichern und den Lizenzierungsvorgang selbst erst dann durchführen, wenn die Teilnehmerzahl feststeht.

Sollte sich die Teilnehmerzahl nach dem Lizenzierungsvorgang erhöhen, besteht die Möglichkeit zur Nachlizenzierung, indem Sie den Lizenzauftrag einfach mit der Zahl der zusätzlichen Teilnehmer auf der Plattform erneut abschicken.

Im Nutzungsmodell „Comfort“ wird darüber hinaus eine pauschale Kulanz bei Überschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl von bis zu 10% gewährt.

 

Wie verhält sich die Nutzung auf der Booktex-Lizenzierungsplattform zur Erfassung von Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz durch die VG WORT?

Das Angebot von Booktex ist unabhängig von der gesetzlichen Schrankenregelung des § 52a UrhG und dem dazu gehörenden Vergütungsanspruch, der von der VG WORT wahrgenommen wird.

Booktex lizenziert Nutzungen, die nach § 52a UrhG nicht erlaubt sind, weil der Nutzungsumfang die Grenzen von § 52a UrhG übersteigt oder weil der Verlag ein eigenes Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen unterbreitet (vgl. die Seite Nutzung nach § 52a UrhG oder Lizenzierung über Booktex – Wann greift was?)

Kann ich einmal zusammengestellte Semesterapparate auf der Booktex-Plattform speichern und zu einem späteren Zeitpunkt erneut nutzen?

Ja, die Nutzungstufe „Comfort“ ermöglicht es Ihnen, Semesterapparate zu speichern, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut darauf zurückzugreifen – z.B. um sie als Ausgangspunkt für die Zusammenstellung anderer Semesterapparate zu verwenden oder die Lizenzierung für die nochmalige Durchführung der gleichen Lehrveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt zu erneuern.

Kann ich die Booktex-Plattform auch nutzen, wenn meine Hochschule (noch) keine Nutzungsvereinbarung mit Booktex abgeschlossen hat?

Alternativ zur Nutzung und Abrechnung über eine hochschulweite Lizenzvereinbarung ist für Dozentinnen und Dozenten eine Lizenzierung von Inhalten für die Teilnehmer von Lehrveranstaltungen auch als Einzelkunde möglich. Sie erhalten dann eine Rechnung als Privatperson. Die Lizenz- und Nutzungsbedingungen für diesen Fall finden sich in unserern AGB für Einzelkunden.

Welche Unterstützung bietet mir Booktex bei der Kosten-/Budgetkontrolle?

Zur Kosten- und Budgetkontrolle bietet die Plattform verschiedene Controlling-Feature. Diese stehen über Manager/Supervisor-Accounts mit erweiterten Rechten zur Verfügung, z.B.:

  • Einschränkung der Bestellberechtigung auf der Plattform auf bestimmte Personen
  • Laufend aktualisierte Übersichten aller Bestellungen für den Manager/Supervisor
  • Automatische Benachrichtungen an den Manager/Supervisor bei jeder neuer Bestellung
  • Ausführen von Bestellungen an Freigabe durch den Manager/Supervisor binden bzw. Möglichkeit zum Stoppen/Stornieren einer Bestellung durch den Manager/Supervisor

Auf Anforderung ist auch die Einrichtung und Überwachung von individuellen Bestellbudgets für einzelne Besteller möglich.

Welche Kosten fallen für die Nutzung an?

Die Lizenzgebühr berechnet sich für jeden einzelnen Auszug individuell in Abhängigkeit vom Preis des betreffenden gedruckten Buches und vom genutzten Seitenumfang sowie nach Teilnehmerzahl, Nutzungsstufe und Dauer der Lehrveranstaltung. In der Nutzungsstufe „Basic“ gelten Preise ab 0,01 EUR je Seite, Teilnehmer und Semester, in der Nutzungsstufe „Comfort“ ab 0,02 EUR (vgl. die Übersicht über die Feature der Nutzungsstufen). Alle Seitenpreise je Teilnehmer und Semester bewegen sich im einstelligen Cent-Bereich.

Zusätzlich zu den Lizenzgebühren fällt eine einmalige Set-up-Gebühr in Höhe von 200 EUR zzgl. MWSt. an. Jährliche Fixkosten (Betriebsgebühr, Jahresgebühr) oder irgendwelche Mindestumsätze gibt es nicht.

Sind die bereitgestellten Inhalte durch DRM-Maßnahmen (Digital Rights Management) geschützt?

Die lizenzierten Inhalte sind PDF-Dateien ohne hartes DRM. Sie können heruntergeladen, geöffnet und ausgedruckt werden, ohne dass eine DRM-Software erforderlich wäre.

Um die unerlaubte Verbreitung einzuschränken und im Missbrauchsfall die Quelle ausfindig machen zu können, ist jede Datei ist mit einer eingedruckten Lizenzinformation versehen, aus der die Daten des Lizenznehmers und der Lizenzierungszeitpunkt hervorgehen.

Dürfen die bereitgestellten Inhalte auch in einem hochschuleigenen Lern-Management-System zum Download eingestellt werden?

Ja, die lizenznehmende Hochschule erhält das Recht, die lizenzierten Inhalte wärend des Lizenzzeitraums für die angegebene Teilnehmerzahl der betreffenden Lehrveranstaltung im zugangskontrollierten Bereich einer hochschuleigenen Plattform zugänglich zu machen.

Darüber hinaus hat die Hochschule auch die Möglichkeit, die lizenzierten Inhalte auf der Plattform www.digitaler-semesterapparat.de selbst zu nutzen, wenn sie z.B. kein eigenes Lern-Management-System mit entsprechender Zugangskontrolle betreibt.

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