Wie verhält sich die Nutzung auf der Booktex-Lizenzierungsplattform zur Erfassung von Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz durch die VG WORT?

Das Angebot von Booktex ist unabhängig von der gesetzlichen Schrankenregelung des § 52a UrhG und dem dazu gehörenden Vergütungsanspruch, der von der VG WORT wahrgenommen wird.

Booktex lizenziert Nutzungen, die nach § 52a UrhG nicht erlaubt sind, weil der Nutzungsumfang die Grenzen von § 52a UrhG übersteigt oder weil der Verlag ein eigenes Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen unterbreitet (vgl. die Seite Nutzung nach § 52a UrhG oder Lizenzierung über Booktex – Wann greift was?)

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