Ja, die lizenznehmende Hochschule erhält das Recht, die lizenzierten Inhalte wärend des Lizenzzeitraums für die angegebene Teilnehmerzahl der betreffenden Lehrveranstaltung im zugangskontrollierten Bereich einer hochschuleigenen Plattform zugänglich zu machen.
Darüber hinaus hat die Hochschule auch die Möglichkeit, die lizenzierten Inhalte auf der Plattform www.digitaler-semesterapparat.de selbst zu nutzen, wenn sie z.B. kein eigenes Lern-Management-System mit entsprechender Zugangskontrolle betreibt.