9. Besteht nicht die Gefahr, dass die Einführung der Einzelabrechnung zu Doppelbezahlungen durch die Hochschulen führt, da dann von Dozenten z.T. auch Auszüge gemeldet werden, für die die Hochschule bereits eine E-Book-Campuslizenz erworben hat?

Wenn eine Hochschule bereits eine Campuslizenz für ein E-Book erworben hat, steht es Dozenten frei, darauf aus einem digitalen Semesterapparat oder Lern-Management-System zu verlinken, ohne dass dies bei der VG WORT gemeldet werden müsste. Wenn der Auszug jedoch als eigenes PDF zum Download eingestellt wird, ist dies meldepflichtig.

Hochschulen können einer Meldung von Auszügen zu Titeln, für die Campus-Lizenzen vorliegen, vorbeugen, indem sie in ihrem Lern-Management-System vor die Meldemaske der VG WORT einen Abgleich mit den im Bibliothekskatalog verzeichneten E-Books mit Campus-Lizenz schalten und den anfragenden Dozenten bei einem Treffer direkt die Verlinkungsmöglichkeit auf das E-Book anbieten.

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