Die Einführung der Einzelabrechnung wurde vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits seit Inkrafttreten des § 52a UrhG im Jahr 2003 und von der VG Wort spätestens ab 2005 gefordert. Rechtlich verbindlich wurde sie mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013. Ein entsprechender Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort war ursprünglich schon für das Jahr 2016 vorgesehen und wurde dann nochmals um ein Jahr verschoben. Die Hochschulen haben das Thema allerdings lange in der falschen Hoffnung vor sich hergeschoben, dass es doch bei einer Pauschalabrechnung bleibe.
Die VG WORT stellt nun eine fertige Schnittstelle bereit, über die Hochschulen die Meldemaske in ihr Lernmanagement-System integrieren können. Das Zeitfenster ist zweifellos eng, aber die Integration bis spätestens zum Beginn des Sommersemesters 2017 durchaus möglich.