Titel, zu denen Rechteinhaber eigene Lizenzangebote machen, werden in der VG WORT-Meldemaske mit einem entsprechenden Hinweis und einem Link zum jeweiligen Angebot versehen. Über den Einstieg in der VG WORT-Meldemaske sind damit auch diese Angebote leicht recherchierbar und auffindbar. Bislang finden sie sich alle zusammen auf der Plattform www.digitaler-semesterapparat.de.
Die Angemessenheit des Angebots erfordert nach dem BGH-Urteil, dass man die Lizenz vom Rechteinhaber kurzfristig (innerhalb von 3 Werktagen) erhält und dass auch das Downloaden und Ausdrucken des betreffenden Auszugs erlaubt wird. Im Hinblick auf die Preisgestaltung hat der BGH keine Grenze festgelegt, allerdings festgehalten, dass der Vergütungssatz der VG WORT in Höhe von 0,8 Cent je Seite und Teilnehmer für Lizenzangebote von Rechteinhabern nicht bindend ist, sondern im Rahmen des Marktüblichen erhöht werden darf. Mit diesen Kriterien können Dozenten entsprechende Angebote in puncto Angemessenheit beurteilen.