7. Nach Angaben der Universität Osnabrück stehen den zu zahlenden Gebühren aus dem Testlauf in Höhe von ca. 5.000 EUR je Semester Verwaltungskosten in Höhe von ca. 24.000 EUR für die Abwicklung der Einzelabrechnung gegenüber. Ist das nicht unverhältnismäßig?

Die von der Universität Osnabrück angesetzten 5.000 EUR Vergütung an die VG WORT setzen einen dauerhaften Rückgang der Nutzungen wie im Testbetrieb voraus. Tatsächlich ist aber davon auszugehen, dass die Nutzung im vereinfachten Regelbetrieb gegenüber der Nutzung im Testlauf wieder höher liegt, wodurch auch die Vergütung an die VG WORT deutlich höher ausfällt als angenommen. Auf der Kostenseite berechnet die Universität Osnabrück vor allem Aufwände, für die de facto keine zusätzlichen Kosten anfallen. Denn die Meldung durch die Dozenten oder ihre Hilfskräfte und Mitarbeiter erfolgt für die Hochschule kostenneutral innerhalb von deren bereits vergüteter Tätigkeit.

An zusätzlichen Kosten fällt lediglich die einmalige Implementierung der Meldemaske und ggf. Personalaufwand für eine zentrale Information/ Betreuung der Dozenten an. Die Bereitstellung einer solchen Infrastruktur fällt aber in die Verantwortung der Hochschulen für die urheberrechtskonforme Nutzung von Auszügen durch ihre Mitarbeiter. Tatsächlich haben sich in der Vergangenheit viele Hochschulen wenig um die Einhaltung des Urheberrechtes durch ihre Dozenten gekümmert, sodass solche Aufwände nun neu für sie sind. Das ändert aber nichts daran, dass sie der Sache nach gerechtfertigt sind.

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