Selbstverständlich. Jeder Verlag entscheidet alleine, welche Titel er zu welchem Zeitpunkt über die Plattform anbietet. Auch einmal eingestellte Titel können, falls nötig, zurückgerufen und damit aus dem Angebot herausgenommen werden.
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Booktex-FAQ für Verlage
Werden die über Booktex bereitgestellten Inhalte durch DRM-Maßnahmen (Digital Rights Management) gegen illegale Verbreitung geschützt?
Alle Auszüge, die über die Plattform bereitgestellt werden, enthalten eine auf jeder Seite eingedruckte Lizenzinformation mit Copyright-Hinweis, Angabe zum Lizenznehmer und weiteren Lizenzierungsdaten. Darüber lässt sich im Falle einer missbräuchlichen Verbreitung die Quelle ermitteln.
Darüber hinausgehende, „harte“ DRM-Maßnahmen gibt es im Interesse der Benutzerfreundlichkeit nicht. Sie wären gegenüber den Hochschulkunden auch kaum durchzusetzen.
Welche Nutzungsrechte erhalten die Hochschulen bei der Lizenzierung über Booktex?
Die Lizenzierung umfasst das Recht, den lizenzierten Auszug für einen begrenzten Zeitraum (i.d.R. 1 Semester) den Teilnehmern einer bestimmten Lehrveranstaltung an der lizenznehmenden Hochschule zugänglich zu machen. Dafür darf die Hochschule den Auszug während des Lizenzzeitraums auch in einem hochschuleigenen System in einem passwortgeschützten Bereich für die Teilnehmer der Lehrveranstaltung zum Download bereitstellen. Die Bereitstellung für Personen, die nicht an der betreffenden Lehrveranstaltung teilnehmen, ist ebenso untersagt wie eine Zugänglichmachung über den Lizenzeitraum hinaus.
Zusätzlich können Studierende einen Semesterapparat, der auf der Booktex-Plattform erstellt wurde, über die Plattform auf eigene Kosten als gedrucktes Print-On-Demand-Exemplar bestellen.
Wie verhält sich die Booktex-Lizenzierungsplattform zur Schrankenregelung nach § 52a Urheberrechtsgesetz und zum geplanten VG WORT-Meldeportal?
Das Angebot von Booktex ist unabhängig von der gesetzlichen Schrankenregelung des § 52a UrhG und dem dazu gehörenden Vergütungsanspruch, der von der VG WORT wahrgenommen wird. Es handelt sich vielmehr um ein komplementäres Angebot für den vom BGH vorgesehenen Fall, dass der jeweilige Rechteinhaber ein eigenes Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen unterbreitet. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Nutzung nach § 52a UrhG oder Lizenzierung über Booktex – Wann greift was?
Schränkt mich die Zusammenarbeit mit Booktex bei der Nutzung anderer Vertriebsmöglichkeiten ein?
Nein, die Bereitstellung von Titeln auf der Bookex-Plattform ist nicht-exklusiv. Sie behalten das Recht, Ihre Inhalte auch über beliebige andere Wege zu vertreiben.
Welche Verlage stellen bereits Inhalte über die Booktex-Plattform bereit?
Derzeit stehen über 50.000 Titel von mehr als 30 Verlagen auf der Plattform zur Verfügung. Die Liste der bislang beteiligten Verlage finden Sie hier.
Kann jeder Verlag Inhalte über die Booktex-Plattform anbieten?
Grundsätzlich steht die Plattform jedem Verlag offen, der für Hochschulen relevante Inhalte im Programm hat und seine Daten gemäß den Spezifikationen liefern kann. Über die Aufnahme im Einzelnen entscheidet die Booktex GmbH.
In welcher Form muss ich die Titeldaten für die Booktex-Plattform liefern?
Die Daten für die Inhalte müssen im PDF-Format geliefert werden und das Inhaltsverzeichnis dabei mit Bookmarks umgesetzt sein. Die Metadaten werden im ONIX-Format angeliefert.
Welche Kosten fallen an, wenn ich Titel über Booktex für die Lizenzierung bereitstellen will?
Für die Bereitstellung von Titeln fällt eine einmalige Set-up-Gebühr an, die sich nach der Anzahl der Titel und der Art der Datenbereitstellung bemisst. Bitte wenden Sie sich für ein konkretes Angebot an vertrieb@booktex.utb.de.
In welcher Weise werde ich bei Booktex an den Lizenzerlösen beteiligt?
Der Verlag erhält für die Nutzung seiner Inhalte von Booktex die Lizenzerlöse abzüglich einer Vertriebsprovision für Booktex ausbezahlt. Die Höhe der Vertriebsprovision kann je nach genauer Ausgestaltung der Zusammenarbeit variieren. Bitte wenden Sie sich für ein individuelles Angebot an vertrieb@booktex.utb.de.