Das Angebot von Booktex ist unabhängig von der gesetzlichen Schrankenregelung des § 52a UrhG und dem dazu gehörenden Vergütungsanspruch, der von der VG WORT wahrgenommen wird. Es handelt sich vielmehr um ein komplementäres Angebot für den vom BGH vorgesehenen Fall, dass der jeweilige Rechteinhaber ein eigenes Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen unterbreitet. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Nutzung nach § 52a UrhG oder Lizenzierung über Booktex – Wann greift was?