Das Angebot von Booktex ist unabhängig von der gesetzlichen Schrankenregelung des § 52a UrhG und dem dazu gehörenden Vergütungsanspruch, der von der VG WORT wahrgenommen wird.
Booktex lizenziert Nutzungen, die nach § 52a UrhG nicht erlaubt sind, weil der Nutzungsumfang die Grenzen von § 52a UrhG übersteigt oder weil der Verlag ein eigenes Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen unterbreitet (vgl. die Seite Nutzung nach § 52a UrhG oder Lizenzierung über Booktex – Wann greift was?)