5. Behauptung: Der Testlauf des VG WORT-Meldeportals an der Uni Osnabrück hat gezeigt, dass die Vergütung an die VG WORT im Falle von Einzelabrechnung auch nicht höher ausfällt als bei der bisherigen Pauschalvergütung durch die Länder.

Widerlegung: Bei einer bundesweiten Hochrechnung der tatsächlichen Nutzungszahlen aus dem Testlauf an der Uni Osnabrück kommt man auf der Basis eines Seitenpreises von 0,8 Cent je Teilnehmer und Semester tatsächlich auf einen ähnlich hohen Betrag, wie ihn zuvor die Länder als Pauschalvergütung bezahlt hatten – dies allerdings auf der Basis eines von der Studie selbst ausgewiesenen halbierten Nutzungsumfangs während des Testzeitraums. Eine angemessene Vergütung nach der tatsächlichen Nutzung hätte also in den Vorjahren etwa beim Doppelten der gezahlten Pauschale liegen müssen.

Grundsätzlich ist das Ziel der Einzelerfassung aber nicht die Generierung höherer Erträge, sondern deren gerechtere Verteilung: Die Einnahmen sollen den Rechteinhabern an den Werken zugutekommen, die auch tatsächlich genutzt werden, und nicht nach einem davon unabhängigen allgemeinen Schlüssel an alle verteilt werden.

error: Dieser Inhalt ist kopiergeschützt.