4. Behauptung: Die Seitenpreise der Lizenzangebote sind überteuert, da sie höher liegen als bei der Vergütung an die VG WORT.

Widerlegung: Dass die Preise für angemessene Lizenzangebote i.d.R. höher liegen als die nach dem aktuellen Rahmenvertrag zwischen VG WORT und KMK vorgesehene Vergütung von 0,8 Cent je Seite, Lehrveranstaltungsteilnehmer und Semester, zeigt dass der im Rahmenvertrag festgelegte Seitenpreis nicht marktgerecht ist. Deshalb ist damit auch keine ausreichende Kompensation für die Erlösausfälle der Rechteinhaber durch die Nutzung innerhalb der Schrankenregelung zu erreichen.

Dementsprechend hat auch das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 11.2.2015 festgelegt, dass die Seitenpreise für angemessene Lizenzangebote gegenüber dem über eine Verwertungsgesellschaft zu bezahlenden Satz durchaus erhöht sein dürfen. Der Seitenpreis von 0,8 Cent gilt im Übrigen nur unter der Voraussetzung, dass es auch einen Vorrang von angemessenen Lizenzangeboten gibt!

Außerdem stehen den höheren Seitenpreisen z.B. auf www.digitaler-semesterapparate.de zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B. die Bereitstellung des PDFs, und umfangreichere Nutzungsoptionen, wie z.B. Auszüge von bis zu 50 Prozent des Werkumfangs gegenüber, sodass die Seitenpreise ohnehin nicht direkt miteinander verglichen werden können.

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