Widerlegung: Eine Definition akademischer Lehrbücher ist durchaus möglich. Sie könnte z.B. folgendermaßen aussehen:
Ein akademisches „Lehrbuch“ ist eine eigenständige Publikation, die für den Einsatz im Zusammenhang mit Veranstaltungen des akademischen Unterrichts konzipiert ist und sich an entsprechende Zielgruppen (v.a. Studierende und Lehrende an Hochschulen) richtet. In Auswahl und Präsentation seiner Inhalte orientiert sich ein Lehrbuch an den didaktischen Anforderungen und am Curriculum eines Studiengangs (z.B. durch Abstimmung auf bestimmte Module, wiederkehrende Lehrveranstaltungen oder abzulegende Prüfungen, sei es an bestimmten Standorten oder standortübergreifend).
Zur Identifizierung von Lehrbüchern im Sinne der obigen Definition können z.B. folgende leicht zu erkennende Merkmale dienen, ohne dass jedoch alle zugleich erfüllt sein müssen:
- Buchtitel, der einer im jeweiligen Fach vorgesehenen Lehrveranstaltung, einem Modul oder einem (Teil-)Fach entspricht (z.B. „Einführung in die Politikwissenschaft“, „Familienrecht“, „Humanbiologie“).
- Stichwort/e im Buchtitel oder Untertitel, der/die einen Einsatzzweck und/oder eine Zielgruppenadressierung gemäß der obigen Definition formulieren (z.B. Prüfungswissen, Repetitorium, Kurs, Grundwissen, Einführung, Einleitung, Modul, Reader, Studientexte, für Studierende)
- Explizite Formulierung eines Einsatzzweckes / einer Zielgruppenadressierung gemäß der obigen Definition in Klappen-/Beschreibungstext und/oder Vorwort/Einleitung.
- Didaktische Elemente wie Merksätze, Lernziele, Zusammenfassungen, didaktisierte Grafiken, Wiederholungs-/Prüfungsfragen im Innenteil.